Zur Genealogie der Eifersucht
Eifersucht ist der sexuelle Niederschlag des Privateigentums und nicht nur ein spezifisch menschlicher Affekt, sondern auch einer, der nur unter ganz bestimmten Bedingungen und in ganz bestimmten Gesellschaftsordnungen auftritt. Kulturen, die kein Privateigentum, sondern nur Gruppenbesitz kennen, sind stets frei von Eifersucht.
Dies sind Gesellschaften, die ihre Abstammung nicht von einem Urvater und auch
nicht von einem Ur-Elternpaar, sondern von einer Urmutter ableiten
(matrilineare Deszendenz).
Im Gegensatz zur Tradition der indogermanischen Großfamilie, wo die
Frau des Jungbauern in den Hof des Schwiegervaters zieht (patrilokale
Maritalresidenz), siedelt sich in solchen Gesellschaftsordnungen der
Ehemann bei der mütterlichen Sippe seiner Frau an (matrilokale
Maritalresidenz) und arbeitet dort mit ihren Brüdern zusammen.
Historisch betrachtet taucht Eifersucht in allen
Gesellschaftsordnungen erst dann auf, wenn zwei ganz bestimmte
Entwicklungsstränge konvergieren und sich miteinander verknüpfen:
Privateigentum und Patriarchat.
Das erste ist eine Folge von
Überschussproduktion; bei Jägervölkern und anderen Wildbeutern gibt es
bis zum heutigen Tage keine Konzepte des Privatbesitzes.
Das zweite
beruht auf der Übernahme der Verantwortung für die Gruppe in katastrophischen Notsituationen (vgl. Saharasia-These - Entstehung des Patriarchats).
Aus dem Zusammenwirken dieser beiden Faktoren ergibt sich der
Anspruch des Vaters auf „legitime” Erben, das heißt auf den
ausschließlichen Gebrauch des Körpers der Gattin zum Zweck der Zeugung
„legitimer” Söhne. Akkumulation war die Folge, das Konzept "Privatbesitz" entstand. Das schloss auch den Besitz von Kindern, und zwar möglichst vielen, ein. [Bornemann verweist nicht auf den Grund, warum plötzlich der Vater diese Ansprüche auf legitime Erben hat. Die Ursache dafür liegt in der Entdeckung der biologischen Vaterschaft und der sich aus dieser Erkenntnis entwickelnden Viehzüchter-Kultur. Siehe Entstehung Patriarchat: Bekanntwerden der Vaterschaft.]
Im matrilinearen Stadium, in dem die Frau noch frei über ihren
Körper verfügen konnte, hatte sie das in der Praxis getan, und kein
Mann, weder Vater noch Gatte, hatte einen Grund, sich darüber zu
beklagen. Im Gegenteil, alles weist darauf hin, dass die Freizügigkeit
der alten matrilinearen Kulturen beiden Geschlechtern nicht nur größere
sexuelle Befriedigung, sondern auch größere Selbstachtung verschafft
hatte.
Nun aber, seit die Frau (und Kind) zum Eigentum des Vaters geworden war,
wurde Freizügigkeit als Verschwendung und Ehebruch als Diebstahl
empfunden. Eifersucht tauchte zum ersten Mal in der Geschichte der
Gentilgesellschaft (Sippe) auf.
Dies war ein Wendepunkt in der Sexualgeschichte. Man kann ihn von
einer anderen Warte aus noch deutlicher erkennen. Zur Zeit, als die
Gesellschaftsordnung der Protogriechen noch matrilinear gewesen war,
hatte die Tochter zur Sippe der Mutter gehört. Während der
Übergangszeit zur patrilinearen Ordnung hatte sie zur Vatersippe
gehört.
Mittlerweile hatte sich die Stellung des Vaters als pater familias
aber so gefestigt, dass es nicht mehr seine Sippe, sondern er selber
war, dem die Tochter nun „gehörte”. Aus Zugehörigkeit war Eigentum
geworden.
Der Wendepunkt wurde durch jenes Stadium gekennzeichnet, in
dem der Ehemann sich erst durch Zahlung des Brautpreises das Recht auf
die aus der Ehe entspringenden Kindern erwarb.
Diese Tatsache spiegelte sich deutlich in den neuen
Hochzeitszeremonien wieder, die bis in spätgriechische Zeiten
fortbestanden. Der Brautwerber erschien als Käufer, die Braut als Ware.
Die Brautschau war eine Besichtigung der Ware durch den Agenten des
Käufers. Der Akt der Eheschließung war ein Handelsvertrag. Der
Brautvater war verpflichtet, bei der Besichtigung alle Mängel des
Mädchens bekannt zu geben. Verschwieg er sie, so konnte die Ehe für
nichtig erklärt werden.
Guten Abend, ihr Brautwerber,
sagte noch bis
vor kurzer Zeit bei den Belorussen, den engen Verwandten der alten
Griechen, der Brautvater bei der Brautschau,
ich führe euch eine Ware
vor, die nicht blind, nicht lahm ist, Gott möge mir selbst eine solche
bescheren!
Neben dem Kauf mit sofortiger Zahlung entstand aus der neuen
Situation der Frau auch der Brautkauf auf Raten, wobei zu einer
bestimmten Zeit, meist nach Zahlung der Hälfte, der Bräutigam das Recht
auf sexuelle Beziehungen erhielt, die Braut jedoch erst nach Zahlung
der zweiten Hälfte in seinen Besitz überging.
Eine dritte Form war der Erwerb der Frau durch Landarbeit auf dem
Hof des Schwiegervaters.
Wie Jakob in der Bibel sieben Jahre um Rahel
diente (1. Mose 29, 18-30), so diente auch mancher Grieche sieben Jahre
lang am Hofe seines Schwiegervaters, ehe er die Braut mit nach Hause
nehmen durfte.
Hier vermischte sich ein Überbleibsel der alten
Institution matrilokaler Ansiedlung mit der neuen Institution des
Privateigentums. Die Inflation des Brautpreises führte dann zur
Neueinführung der fast vergessenen Einrichtung des Brautraubs, der
allerdings meist mit Zustimmung der Entführten stattfand.
Die Eifersucht der Götter im Pantheon
Die Eifersucht, die sich unweigerlich aus der Degradation der Frau
zum Privateigentum des Mannes ergab, schlug sich auch im griechischen
Pantheon nieder, und zwar um so intensiver, je später die
eifersüchtigen Götter erfunden worden waren.
Das Verhältnis zwischen Zeus und der ewig eifersüchtigen Hera, oder
zwischen Poseidon und seiner keifenden Gattin Amphitrite, zeigt
unverkennbare Züge der patriarchalen Ordnung, in der auch die patriarchale Frau
von jener sexuellen Besitzsucht angesteckt worden war, die das Vaterrechtliche Konzept in
das Verhältnis der Geschlechter hineingetragen hatte.
Hera und Amphitrite verfolgten nicht nur die Gespielinnen ihrer
Gatten mit Rachsucht, sondern zeigten auch in ihrem nichtsexuellen
Leben einen Neid, der sie sofort als Kreaturen der Ära des
Privateigentums erkennen lässt.
Hierher gehören auch die Mythen von der
Athene, die auf die irdische Arachne so eifersüchtig ist, dass sie sie
mit der Lade eines Webstuhls niederschlägt, und von der Leto, die
selbst nur zwei Kinder besitzt und deshalb die zwölf Kinder der
sterblichen Niobe umbringen lässt.
Ähnlich auch die Nymphe Echenais,
die sich in den Sohn des Hermes verliebt und ihn mit Blindheit schlägt,
als er sich in eine sterbliche Frau vergafft. Dieses Weltbild wäre in einer matriarchalen Gesellschaft, wo sich Männer und eben auch Frauen oft paaren, aber keine
Eifersucht kennen, undenkbar.
Psychologisch betrachtet ist Eifersucht also eine Form von
Selbstzweifel, von Unsicherheit, von Angst, dass man nicht attraktiv
genug ist, um den Sexualpartner an die eigene Person zu binden.
Eine
solche Angst kann bei Männern und Frauen nur dann entstehen, wenn man Sexualität nicht als
gegenseitige Attraktion und gegenseitige Achtung, sondern als
einseitigen Anspruch auf den Körper des Gatten empfindet.
An die Stelle der sexuellen Großzügigkeit eigentumsfreier matriarchaler Kulturen tritt hier die Mentalität des
Privateigentums, die ihre Befriedigung daraus entnimmt, dass der andere
eben nicht das besitzt, was mir gehört.
Eifersucht: Symptom des Zweifels
Philosophisch betrachtet stellt diese Entwicklung den Triumph des
Negativen über das Positive, des Nehmens über das Geben, des
Restriktiven über das Freigebige dar.
Da Eifersucht eine Eigenschaft des Besitzanspruchs ist, richtet sie
sich bezeichnenderweise auch gegen die Eigenschaften, die man selber
besitzt oder besitzen möchte: Jugend, Schönheit, Anziehungskraft,
Potenz, Gebärfähigkeit.
Sie ist das Symptom des Zweifels, ob man diese
Eigenschaften in genügendem Maße besitzt, um den anderen zu
befriedigen. Der Ehemann, der anderen Männern gegenüber keine sexuelle
Überlegenheit besitzt, muss unter diesen Umständen stets fürchten, dass
seine Frau ihn „betrügt”. Sie aber wird seine Eifersucht unweigerlich
als Schwäche ausdeuten. Denn wenn er seiner Sache wirklich sicher wäre,
brauchte er nicht eifersüchtig zu sein.
So erzeugt Eifersucht im Patriarchat stets das, was sie zu verhindern sucht.
Der Mann
glaubt nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu haben, jeden
umzubringen, der den Besitz „entwertet”, jeden, der die Frau (und damit
ihren Besitzer) „entehrt”.
So wird „Ehre” zum Substitut der Selbstachtung. Wo wirkliche
Gleichberechtigung der Geschlechter herrscht, sind solche Prothesen
nicht nötig.
Eine Gesellschaft, in der man mit besonderer Emotivität
von der „Ehre” des Mannes und der „Ehre” der Frau spricht, lässt
deshalb die Vermutung zu, dass es um die wirkliche Ehre der Beteiligten
schlecht steht. Je patriarchaler eine Gesellschaft, desto stärker sind diese Symptome.
Eifersucht ist keineswegs ein angeborener
Aspekt der „menschlichen Natur”, sondern das anerzogene Produkt
sexualrestriktiver Gesellschaftsordnungen. Diese Restriktionen
dienen der Erhaltung von Herrschaft.
Quelle:
Ernest Bornemann u.a., Eifersucht - ein Lesebuch für Erwachsene
|