Der Begriff geht auf Johann Jakob Bachofen zurück, dem Verfasser von "Das Mutterrecht". Bachofen verwendete die Begriffe Gynäkokratie und Mutterrecht, wobei er Mutterrecht nicht mit Frauenherrschaft gleichsetzte.
Wenn der Begriff Mutterrecht bzw. mutterrechtlich heutzutage verwendet wird, ist damit häufig "matriarchal" gemeint im Unterschied zum Vaterrecht (Patriarchat). Allerdings ist AutorInnen oft nicht klar, was matriarchal - oder auch mutterechtlich - eigentlich genau bedeutet.